CaniZert - Zertifizierung von Ausbildungsstätten für Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften

CaniZert ermöglicht zukünftig die Zertifizierung von Assistenzhundschulen / Ausbildungsstätten für Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften.

Mit dem Teilhabestärkungsgesetz vom 2. Juni 2021 (BGBl. I S. 1387) wurden die Regelungen des Abschnitts 2b des Behindertengleichstellungsgesetzes zu Menschen mit Behinderungen mit Assistenzhunden geschaffen. Diese Regelungen legen insbesondere die Anforderungen an die Beschaffenheit, Ausbildung, Prüfung und Haltung von Assistenzhunden fest, die nicht als Hilfsmittel im Sinne des § 33 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, also Blindenführhunde, gewährt werden.

Die Assistenzhundeverordnung (AHundV) regelt unter anderem die Anforderungen an die Ausbildung und Prüfung von Assistenzhunden und Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften sowie die Zulassung von Ausbildungsstätten und Prüfern.

CaniZert ermöglicht Ihnen zukünftig die Zertifizierung als Ausbildungsstätte für Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften. 

Das Unternehmen ist gerade dabei, die erforderlichen Nachweise zu erbringen und wird kommend als fachliche Stelle durch die Deutsche Akkreditierungstelle (DAkkS) akkreditiert. Das heißt, sie sind zukünftig berechtigt, Ausbildungsstätten nach § 12i Absatz 1 Satz 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes für die Ausbildung zu einer oder mehrerer Assistenzhundearten zuzulassen.

Bis voraussichtlich Juni 2024 kann CaniZert durch Susanne Wille, als gelistete Prüferin für Assistenzhunde-Teams durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Prüfungen für Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften abnehmen.

Sie erreichen CaniZert direkt über www.canizert.de.